Alle drei Jahre muss eine Betriebspension, bzw. ‑rente erhöht werden. Allerdings ist dies keineswegs stets praktizierte Regel. Falls dies bei Ihnen nicht zutrifft – und Sie Bezieher einer derartigen Versorgungsleistung sind, sollten Sie diesen Artikel im HANDELSBLATT vom 8. 4. 2012 genau lesen. Viele Firmen drücken sich um den Inflationsausgleich – und automatisch wird nicht immer erhöht!
Übrigens: Diese Regelung ist deutlich besser als bei der gesetzlichen Rente. Bei der gibt es den Inflationsausgleich schon lange nicht mehr, bzw. hat ihn in dieser klaren Form nie gegeben.