Noch steht sie nur auf dem Papier des Koalitionsvertrags der Groko. Kommen soll sie zum 1. Juli 2014. Wie sie aussieht und was genau drin sein wird, ist noch unklar. Von was man derzeit ausgeht ist folgendes:
- Wer 45 Beitragsjahre hat, kann frühestens mit 63 ohne die derzeitigen Abschläge bei Frührente von 0,3% pro Monat in vorgezogene Rente (=Frührente) gehen.
- Beitragsjahre sind nicht gleich Versicherungsjahre! Versicherungsjahre beinhalten auch Wartezeiten, wie Arbeitslosigkeit oder Studienzeiten (max. 4 Jahre). Studienzeiten mit Abschluss zählen zu den Versicherungsjahren, aber nicht zu Beitragszeiten. Arbeitslosigkeit dagegen wird bisher voll gezählt.
- Zeiten der Arbeitslosigkeit könnten (man beachte das Konjunktiv!) bis max. 5 Jahre zu den Beitragszeiten gerechnet werden. Dieser Passus könnte jedoch noch kippen! Denn: Es wird befürchtet, dass ein guter Teil der infrage kommenden Berechtigten die letzten 2 Jahre sich arbeitslos meldet und damit faktisch mit bereits 61 aus dem Berufsleben ausscheidet. Dagegen wird momentan noch schwer argumentiert. Hartz IV-Zeiten zählen nicht!
- Erziehungszeiten sollen für Mütter / Väter auch angerechnet werden. Von Studienzeiten, die bisher als Wartezeiten gerechnet werden, steht nirgendwo etwas.
- Völlig unbeantwortet bleibt bisher die Frage des erlaubten Zuverdiensts. Frührentner dürfen bislang lediglich 450€ im Monat dazuverdienen. Erst wer die Regelsaltersrente (mit 65+) bezieht, darf unbegrenzt dazuverdienen.
- Und jetzt der Hammer: Die abschlagsfreie Rente mit 63 kommt in vollem Umfang nur für solche Arbeitnehmer in Frage, die 45 Beitragsjahre vorweisen können und vor dem 1. Januar 1953 geboren sind. Alle Jüngeren müssen Abstriche hinnehmen bis zum Geburtsjahrgang 1964, für den die Altersgrenze wieder bei 65 Lebensjahren liegt (auch hier nur dann, wenn sie 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben). Quelle: Nürnberger Nachrichten vom 17. 1. 2014
Zu beachten: Wer diese Art der Frührente wählen wird oder wählen könnte, sollte wissen, dass er oder sie trotzdem eine reduzierte Rente erhalten wird und nicht die Höhe der Rente, die in der Prognose der Rentenversicherung als Regelsaltersrente angegeben wird (= Rente mit 65+), sondern nur die Summe, die den angesparten Entgeltpunkten mit Alter 63 entspricht! Nachdem die gesetzliche Rente in der Regel eh schon mickrig ausfällt, wird man genau rechnen müssen, ob man/frau es sich leisten kann.