Vor wenigen Tagen war in den Zeitungen zu lesen, dass viele Rentner/innen mit Steuernachzahlungen zu rechnen haben, weil sie in den vergangenen Jahren zusätzliche Einkünfte dem Finanzamt verschwiegen haben.
Bei den meisten Rentner/innen wird jedoch auch diese Speise nicht so heiß gegessen werden, wie sie gekocht wurde. Folgende Hinweise (auf Details kann an dieser Stelle leider nicht eingegangen werden) sollten Beruhigung schaffen:
Erstens: Wer als (Single) Rentner über ein Gesamteinkommen von grob 16.000 € nicht hinaus kommt, zahlt keine Steuern. Für Ehepaare gilt die doppelte Summe – also 32.000 € im Jahr. Damit bleibt das Gros der deutschen Rentner/innen auch weiterhin vom Finanzamt verschont (zu den Einkommensverhältnissen unserer Rentner finden Sie weitere Informationen in meinem Eintrag „Rentenerhöhung zum 1. Juli 2009 (2)). Wer in diese Kategorie fällt, kann sich vom Finanzamt von der jährlichen Einkommenssteuererklärung befreien lassen.
Zweitens: Hier ein grobes Fall-Beispiel, wie bei Rentnern die wichtigsten Einkommensarten versteuert werden.
Gesetzliche Rente: Mindestens 50% (je nach Jahr des Rentenbeginns) der Rente fallen in die steuerliche Berechnung. Für Rentner mit Rentenbeginn 2005 und davor sind 50% der ges. Rente steuerfrei, 50% steuerpflichtig. Wer 2009 in Rente geht, bei dem sind bereits 58% steuerpflichtig und nur noch 42% steuerfrei. Beispiel: (Rentenbeginn = 2009) / ges. Rente = 1.000 €/Monat oder 12.000 € p.a.. Damit fallen 580€ / Monat in die steuerliche Berechnung oder 6.960 € p. a.. Dazu kommt eine Betriebsrente von 500 € / Monat oder 6.000 € p.a.. Diese ist voll versteuerbar. Hinzu kommt eine private Rente von weiteren 500 € oder 6.000 € p.a.. Bei dieser Rentenart wird nur der sog. Ertragsanteil versteuert, der entsprechende Prozentsatz dieses Ertragsanteils richtet sich nach dem Lebensalter bei Rentenbeginn (65. Lebensjahr = 18%). Bei 500 € und Rentenbeginn mit 65 werden also 18% von 500 € versteuert = 90 € (= 1.080 € p.a.). Zusätzlich hat unser Beispielsrentner ein Einkommen aus Vermietung von weiteren 600 € (= 7.200 € p.a.) und Kapitaleinkünfte von 4.000 € im Jahr. Macht in Summe: 6.960 + 6.000 + 1.080 + 7.200 + 4.000 = 25.240 € im Jahr Gesamteinkommen. Ist unser Beispielsrentner verheiratet, geht das Finanzamt leer aus. Der Single-Rentner verfügt über ein Einkommen das 16.000 € übersteigt und das Finanzamt kassiert entsprechend.
N.B.: Obiger Fall stellt ein Grob-Beispiel dar und soll nur einer ersten Information dienen. Details erfahren Sie bei Ihrem Steuerberater, über mehr oder weniger leicht zu bedienende Steuerprogramme, im Internet und sogar Ihr Finanzamt erteilt bereitwillig (kostenlose) Auskünfte.