Hier eine Grobübersicht zur Berechnung der Witwenrente (ohne Gewähr!) mit Werten seit 1. Januar 2019 mit folgenden Eckpunkten:
Alter der Witwe/ des Witwers: > 46 Lebensjahre / Heirat: vor dem 1. 1. 2002 und damit Anspruch auf 60 % der gesetzlichen Rente des Verstorbenen (Heirat nach dem 1. 1. 2002 = 55 %) / keine zu erziehenden Kinder / Gesetzliche Rente des Verstorbenen: 2.000 € / Freibetrag für eigenes Einkommen der Witwe (West): 845, 59 € (=> gerundet: 846 €) / (Witwe Ost: Freibetrag = 810,22 €). Eigenes Einkommen, das den Freibetrag übersteigt, wird laut Gesetz mit 40% angerechnet.
Damit Beispiel 1 mit Einkommen der Witwe (West) = 1.000 €/Monat und entsprechender Anrechnung des eigenen Einkommens:
- Anrechnungsbetrag für eigenes Einkommen: [(eigenes EK minus Freibetrag (gerundet) x 40%] = [(1.000 € – 846 €) x 40%] = 61,60 €
- Witwenrente = 60% derRente des Verstorbenen = 2.000 € x 0,6 = 1.200 €.
- Abzüglich Anrechnungsbetrag (1. oben): 1.200 € – 61,60 € = Bruttorente der Witwe = 1.138,40 €
- Abzüglich ca. 10 % für Krankenversicherung + Pflegeversicherung (ca. 114 €) = ca. 1.024 € Netto-Rente.
Beispiel 2 mit höherem Einkommen der Witwe (Annahme: eigenes EK = 4.000 € (z. B. Pensionärin, höherer Dienst):
- Anrechnungsbetrag für eigenes Einkommen: [(4.000 € – 846 €) x 40%] = 1.261,60 €.
- Rente des Verstorbenen und damit Witwenrente wie oben: 1.200 €
- Abzüglich Anrechnungungsbetrag (hier höher als errechnete Witwenrente!) => die Witwe erhält KEINE Witwenrente.
Weitere Hinweise: Website der Deutschen Rentenversicherung (Hinterbliebenenrente).
Diese und andere Informationen erhalten Sie auf den Seminaren von 50PlusConsulting