Voraussetzungen:
- 35 Jahre Wartezeit
- Grad der Behinderung (GdB): mindestens 50% – dieser wird nicht von der Rentenkasse, sondern vom Versorgungsamt festgestellt.
Altersgrenzen:
- Rentenbeginn VOR 2012: 60 Jahre
- 2019: 61 + 2 Monate
- seit 2012 steigend pro Jahr des Rentenbeginns. Seit 2019 um jeweils + 2 Monate => bis 2024 auf 62
Rentenabschlag: maximal 10,8 % (= 36 Monate x 0,3 % Abschlag pro Monat des früheren Rentenbeginns) ; die ABSCHLAGSFREIE Rente für Schwerbehinderte gibt es jeweils 3 Jahre später (also beispielsweise Rentenbeginn 2019 => 2022)!
Wichtiger Hinweis: Höhe der zu erwartenden Rente UNBEDINGT bei der DRV berechnen lassen!
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