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Rente wegen Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit (Zusammenfassung)

Rente wegen Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit (Zusammenfassung)

  • Rente

Vor­aus­set­zun­gen: 

  • 35 Jahre Wartezeit
  • Grad der Behin­de­rung (GdB): min­des­tens 50% – die­ser wird nicht von der Ren­ten­kasse, son­dern vom Ver­sor­gungs­amt festgestellt.

Alters­gren­zen: 

  • Ren­ten­be­ginn VOR 2012: 60 Jahre
  • 2019: 61 + 2 Monate
  • seit 2012 stei­gend pro Jahr des Ren­ten­be­ginns. Seit 2019 um jeweils + 2 Monate => bis 2024 auf 62 

Ren­ten­ab­schlag: maxi­mal 10,8 % (= 36 Monate x 0,3 % Abschlag pro Monat des frü­he­ren Ren­ten­be­ginns) ; die ABSCHLAGSFREIE Rente für Schwer­be­hin­derte gibt es jeweils 3 Jahre spä­ter (also bei­spiels­weise Ren­ten­be­ginn 2019 => 2022)!

Wich­ti­ger Hin­weis: Höhe der zu erwar­ten­den Rente UNBEDINGT bei der DRV berech­nen lassen!

Diese und andere Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie auf den Semi­na­ren von 50PlusConsulting

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