Bislang werden Betriebsrenten für gesetzlich Versicherte mit dem vollen Beitrag zur Krankenkasse belangt. Dies sind derzeit je nach Kasse knapp 16 % (zusätzlich Beitrag zur Pflegeversicherung: 3,05% / Kinderlose 3,3%).
Davon ausgehend, dass der Gesetzentwurf den Bundestag passiert, gibt es ab 1. Januar 2020 für ALLE Bezieher von Betriebsrenten einen FREIBETRAG, der nicht mit der Abgabe zur KV belastet wird in Höhe von 159,25 € / Monat oder 1.911 € p. a. Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt die alte Regelung – voller Abzug ab dem ersten Euro Betriebsrente! Privatversicherte sind von dieser Neuregelung nicht betroffen, sie zahlen Beiträge wie bisher. Hochgerechnet ergibt diese Neuregelung für Personen mit einer Betriebsrente von > 155,75 € eine Erleichterung von brutto ca. 360 € p.a. (abzüglich persönlicher Steuersatz).
Die FREIGRENZE für Klein-Betriebsrenten bis zu der KEINE Beiträge zur KV und auch Pflegeversicherung abgezogen werden in Höhe von 155,75 €/Monat (= 1.869 € p. a.) bleibt erhalten. Siehe auch Mitteilung des Gesundheitsministeriums.
Anmerkung: Die zahlreichen Klagen Betroffener wurden vom Bundesverfassungsgericht schon vorher abgewiesen. Die jetzige Erleichterung kann als ein kleines politisches Entgegenkommen gesehen werden, mehr aber auch nicht!
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