Folgende Zahlen sind der SZ vom 14.12.2021 entnommen, die sich auf die „Renteninformation“ der DRV beruft:
- Mögliche Höchstrente 2021: Brutto 2.961,20 € / Netto (nach Abzug KV + PV) 2.636,09 minus individuelle Steuer.
- Anzahl Rentner, die eine Höchstrente erhalten ( > 45 Jahre Beiträge einbezahlt!): 40 (i. W.: vierzig).
- Hohe Rente (ab 2.400 € netto): 1,2% der Männer (knapp 89.000) / 0,1% der Frauen (knapp 7.000).
- Mittel-hohe Rente: (2.100 – 2.400 € netto): 5,1 % der Männer und 0,3 % der Frauen.
- Die meisten Netto-Renten liegen um die 1.500 € bei den Männern (1/3 der West-Rentner erhält zwischen 1.200 und 1.800 €). Leider keine genauen Angaben!
- 1/4 der West-Rentnerinnen erhalten 300 – 600 Rente ausbezahlt. 43 % der Frauen eine Rente zwischen 600 – 1.200 .
- Von den Ost-Rentnerinnen erhalten 58% eine Rente zwischen 900 und 1.500 . Auch hier leider keine genaueren Angaben!
- Ehepaare mit mindestens einem Rentner verfügen im Durchschnitt 2019 über ein Gesamt-Nettoeinkommen von 2.907 € (= inkl. eigenes Vermögen, Betriebsrente, etc.).
- Single-Rentner (Männer): Durchschnittliches Gesamt-Nettoeinkommen: 1.816 €.
- Single-Rentnerinnen: Durchschnittliches Gesamt-Netto-Einkommen: 1.607 €.
Empfehlung der DRV: Die Versicherten seien gut beraten ihre „Einkommen im Alter zu verbessern“ und „eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen“.
Empfehlung zu obiger Empfehlung: Am besten Beamter werden oder rechtzeitig Bundestagsabgeordneter!
Unglaublich!
Menschen die ihr Leben lang gearbeitet haben müssen im Alter mit einem Hungerlohn auskommen. Warum hat in Österreich jeder Rentner 800,- mehr in der Tasche? Beamte zahlen dort auch in die Rentenkasse, warum geht das hier nicht? Warum gibt es überhaupt einen Unterschied zwischen Beamtenbesoldung und dem arbeitenden Volk, die Zeit der Könige ist lange vorbei, das Beamtentum ist ein Überbleibsel aus der Zeit.
Einheitsrente ist hier das Zauberwort!!!
Ein unzufriedener Bürger
Unterschied Brutto/Netto von ca. 11 (!) % nicht plausibel, sollten m.E. eher ca. 7,5 KV + 1,5 PV sein. Jedenfalls bekomme ich als voll Privatversicherter weniger als 11 % Zuschuss zur privaten KV und PV
Antwort: Zur gesetzlichen KV bezahlt die DRV die Hälfte. Entsprechend auch für privat Versicherte (max. bis zum Höchstbeitrag der ges. KV). Den Beitrag zur PV zahlt JEDE/R selbst und zwar in voller Höhe. Der Zuschuss der Rentenversicherung gilt also nur für die KV.