Mit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 wurde eine schrittweise Besteuerung der gesetzlichen Rente eingeführt. Wer 2005 oder vorher in Rente ging, dessen Rente musste zu 50% bei der Einkommenssteuer mit erfasst werden. Bekanntlicherweise steigt dieser Satz jährlich um 2%. Wer also im Jahr 2009 in Rente geht, bei dem fließen bereits 60% in den steuerpflichtigen Anteil ein. Dieser Satz wird lebenslang festgeschrieben.
Was allerdings relativ unbekannt ist, ist die Tatsache, dass laut diesem Alterseinkünftegesetz von 2005 die Rentenerhöhungen nach 2005 nicht mit dem anteiligen (alte Renten z. B. 50%), sondern zu 100% in die Besteuerung mit einfließen.Dies fiel etliche Jahre nicht auf, weil es bis 2008 nur Nullrunden gab. 2008 und 2009 dagegen gab es erstmalig wieder Erhöhungen von 1,1% bzw. 2,2%. Über künftige Erhöhungen darf allerdings nur noch von Optimisten spekuliert werden…
Beispiel: Lieschen Müller war 2005 in Rente gegangen. Jahresrente: 16.036 €. Davon waren 50% steuerpflichtig. Dieser steuerliche Anteil gilt lebenslang. Nach der Rentenerhöhung von 2008 in Höhe von 1,1% oder jährlich 174€ betrug ihre Gesamtrente nunmehr 16.210€ p.a. Der Erhöhungsbvetrag von 174€ fließt mit 100% in das zu versteuernde Jahreseinkommen. Die Erhöhung von 2009 analog.
Hat Lieschen Müller außer ihrer Rente keine anderen Einkünfte, bleibt sie insgesamt weiterhin steuerfrei. Kommen jedoch andere Einkünfte dazu, wie Betriebsrenten, Kapitaleinkünfte, Einnahmen aus Vermietung, etc. wird Lieschen Müller entsprechende Beiträge an den Fiskus zahlen dürfen.
Faustregel: Wer nur eine gesetzliche Rente von 1.500€ bezieht und sonst keine Einkünfte bezieht, bleibt steuerfrei. Für Ehepaare gilt der doppelte Satz.