Frohe Botschaft für Rentner: Ab Oktober 2009 durchkämmen die Computer der Finanzämter alle Rentnerhaushalte, ob diese steuerpflichtig sind, bzw. bisher jährliche Einkommenssteuererklärungen abgegeben haben. Und die Rententräger (private und auch die gesetzliche) schicken die entsprechenden Daten über Einkünfte der Ruheständler bereits seit 2005 an die Zulagenstelle der Deutschen Rentenversicherung.Diese gibt die Daten an die Finanzämter weiter.
Es wird geschätzt, dass demnächst etwa 3 Millionen Rentnerhaushalte in Deutschland Post vom Finanzamt erhalten und aufgefordert werden, Auskünfte über ihre Einkommen abzugeben (sprich: Einkommenssteuererklärung).
Wer als Rentner bereits erfasst und bekannt ist, weil er bisher EkSt-Erklärungen abgegeben hat, muss mit keiner Post rechnen. Wer weniger als ca. 1.500€ Rente erhält und sonst keine Einkünfte hat, kann sich von dieser Pflicht entbinden lassen (Ehepaare doppelte Summe).