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Rentenbesteuerung

Rentenbesteuerung

Bis­he­rige Rege­lung: „Wer 2023 in den Ruhe­stand geht, muss einen grö­ße­ren Anteil sei­ner Rente ver­steu­ern. Ab Januar 2023 steigt der steu­er­pflich­tige Ren­ten­an­teil von 82 auf 83 Pro­zent. Nur 17 Pro­zent der ers­ten vol­len Brut­to­jah­res­rente blei­ben des­halb steu­er­frei. Bestands­ren­ten sind nicht betrof­fen. Für sie bleibt der fest­ge­setzte steu­er­freie Ren­ten­be­trag bestehen“. Quelle: DRV.

Nach einem Ent­wurf zum „Wachs­tums­chan­cen­ge­setz“ der Ampel soll in die­sem Jahr (2023) der zu ver­steu­ernde Anteil der Rente jähr­lich nur um 0,5 % und nicht mehr um 1 % stei­gen – somit begin­nend mit 82,5 % im Jahr 2023, bis im Jahr 2058 dann die vol­len 100 % Ver­steue­rung erreicht sind (bis­her schon im Jahr 2040). 

Anmer­kung: Das macht den steu­er­pflich­ti­gen Rent­ner rich­tig fett!

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