Bisherige Regelung: „Wer 2023 in den Ruhestand geht, muss einen größeren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar 2023 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 82 auf 83 Prozent. Nur 17 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben deshalb steuerfrei. Bestandsrenten sind nicht betroffen. Für sie bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen“. Quelle: DRV.
Nach einem Entwurf zum „Wachstumschancengesetz“ der Ampel soll in diesem Jahr (2023) der zu versteuernde Anteil der Rente jährlich nur um 0,5 % und nicht mehr um 1 % steigen – somit beginnend mit 82,5 % im Jahr 2023, bis im Jahr 2058 dann die vollen 100 % Versteuerung erreicht sind (bisher schon im Jahr 2040).
Anmerkung: Das macht den steuerpflichtigen Rentner richtig fett!