Wer bis zum 31. Dezember 2009 keinen Vertrag zu dem Thema in der Tasche hatte, für den ist in aller Regel – sprich: in den meisten Branchen (!) – das Thema, bzw. diese Möglichkeit, um aus dem Job früher raus zu kommen, erledigt. Zumindest nach aktuellem Stand der Politik – was sich jedoch auch wieder ändern kann.
Es gibt allerdings Ausnahmen: Eine der wenigen gibt es für Beschäftigte, die dem Tarifbereich der IG Metall angehören. Dort, in der Metall- und Elektroindustrie, gilt seit 1. Januar 2010 der Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente. Genaueres finden Sie unter diesem Link der IGM. Auch für Beschäftigte im Bereich der IG BCE (Bergbau, Chemie, Energie) gibt es Sonderregelungen, die Sie unter diesem Link der IG BCE finden.
Teilweise bieten Betriebe Individuallösungen an. Falls Ihnen diesbezüglich Informationen vorliegen, bitten wir um Beiträge in diesem Blog unter „Kommentare“. Für den öffentlichen Dienst bietet das Netzwerk Ver.di zu diesem Thema eine nicht sehr erbauliche Nachricht. Allerdings: Bei der gegenwärtigen Tarifverhandlung zwischen Ver.di und dem öffentlichen Dienst soll ein Teil der 5% Forderung für eine Neuauflage einer Altersteilzeitregelung verwendet werden. Man darf gespannt sein auf das Resultat.