Was bisher aus steuerlichen Gründen gängige, aber umstrittene Praxis war, ist nun durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH Aktenzeichen IX R 1/09) sanktioniert. Hintergrund: Aufgrund der steuerlichen Progression sparen die meisten Empfänger einer Abfindung oder „Entlassungsentschädigung“ gutes Geld, wenn sie die Auszahlung auf 2 aufeinander folgende Kalenderjahre verteilen. Voraussetzung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich diesbezüglich einigen. Wer mehr zum Thema „Versteuerung von Abfindungen“ wissen will, klicke auf diesen Link von abfindungsinfo.de
Abfindung versteuern: Auszahlung verteilt auf 2 Jahre legal
Ja, es ist ein in ganz Deutschland sehr beachtetes Grundsatzurteil, dass für viele Steuerzahler interessant sein könnte.
Kernproblem: wenn man seine Abfindung (z.B. zu gleichen Teilen) auf zwei Kalenderjahre verteilt auszahlen läßt, darf man bei der Besteuerung die Fünftelregelung NICHT mehr anwenden.
Die Fünftelungsregel ist jedoch heute die einzige Möglichkeit, bei der Versteuerung der Abfindung noch ein paar Euro einzusparen. (www.steuer-abfindung.de)
Deswegen muss eine mögliche „Verteilung auf zwei Kalenderjahre“ mit sehr spitzem Bleistift gerechnet werden.
Über die Verteilung der Abfindung wird mit dem Arbeitgeber vielfach gestritten. Auch mir ist das widerfahren. Man kann auch den gesamten Betrag steuerlich in das nächste Jahr verschieben, z.B Austritt 1.7, Auszahlung 1.2 Folgejahr.
Uns hat das Buch sehr viele Tipps gegeben und ermuntert, den Schritt freiwillig HP zu verlassen, zu gehen. Nun haben wir mehr Zeit für unsere Hobby (https://blog.morethancakes.de)