Viele Betriebsrentner können sich jetzt Geld von ihrer Krankenversicherung und Pflegeversicherung zurückholen für die Zeit, in der eine Direktversicherung auf den Namen des Betriebsrentners und nicht mehr auf den Namen der Firma lief. Dies ergibt sich aus Urteilen vom Bundesverfassungsgericht (Az: 1 BvR 1660/08) und im Januar 2011 vom Bundessozialgericht (Az.: B 12 KR 20/10). Lesen Sie dazu Details beim VdK, bei biallo.de oder pressemitteilungen-online.de – es kann sich lohnen!
Rückerstattung KV-Beiträge von Betriebsrentnern mit Direktversicherung