Wenn Sie seit Jahresbeginn 2018 eine Abfindung erhalten, können Sie das Geld steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge investieren. Dabei gilt zu beachten:
Für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit können maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2018 = 78.000 €) eingezahlt werden – macht pro Jahr also 3.120 € – ergibt beispielsweise bei 15 Jahren Betriebszugehörigkeit somit 46.800 €. Allerdings muss die daraus resultierende spätere Betriebsrente versteuert (und versichert) werden. Der Steuersatz ist in aller Regel im Alter jedoch niedriger als in der aktiven Berufszeit. Ob Sie allerdings eine/n eventuelle/n Witwe/r mitversichern ist zu überlegen, weil es die Rente in jedem Fall (auch bei gleichem Alter) deutlich mindert (siehe zum Thema auch Artikel unten).