„Viele Kinder helfen viel“ und „Mit Nachwuchs ist es jetzt leichter in die günstige Krankenversicherung der Rentner zu kommen“, schreibt die Süddeutsche Zeitung am 4. Dezember 2017.
Dabei geht es darum, dass, wer 90% der zweiten Hälfte seines Berufslebens in der gesetzlichen KV war, dort bleiben kann und nur Einkünfte aus der gesetzlichen Rente und aus Betriebsrenten, sowie evtl. aus weiteren Arbeitseinkommen zur Berechnung der Beitragshöhe der gesetzlichen KV herangezogen werden. Einkünfte z. B. aus Mieten und Kapitaleinkünften werden für diesen Personenkreis nicht dazu gerechnet. Dies kann einen erheblichen finanziellen Vorteil bedeuten.
Das ist neu: Seit 1. August 2017 wird nun pro Kind (leiblich, Stief‑, Pflege‑, Adoptivkind) für JEDEN Elternteil eine Anrechnungszeit von 3 Jahren gut geschrieben – die zur Vervollständigung der genannten 90% beitragen können. Für Details lesen Sie bitte den ganzen Artikel in der SZ.
Doch mögliche Gefahren lauern: Falls eine Bürgerversicherung kommt – was die SPD fordert – sieht die Welt wieder ganz anders aus!