Am 23. Januar 2011 beschrieben wir die Vorteile der Umkehr- oder Rückwärtshypothek zur Aufbesserung des Alterseinkommens für Besitzer von attraktiven, selbstgenutzten Immobilien. Da der Anbieterkreis in Deutschland (anders als in den USA oder im UK) noch relativ beschränkt ist, haben wir uns nach einer Alternative umgesehen. Nach Rückfrage bei der HypoVereinsbank bietet sich diese einfache Lösung:
Sie bestellen eine ganz normale Hypothek auf ihren Besitz. Mindestsumme: 25.000 € und Mindesttilgung 1 % p. a., bei gängigem Immobilienzins (derzeit ca. 4 %). Bei momentan günstigen Zinssatz sollten Sie sinnvollerweise eine längere Laufzeit vereinbaren. Offiziell verlangt die Bank ein bestehendes Alterseinkommen, aus der Sie „diese Hypothek bedienen können“, also so um die 1.200 € im Monat. Dass Sie diese dann aus dem neuen Gesamt-Einkommensmix bedienen, ist wohl Realität.
Beispiel mit folgenden Annahmen:
1. Derzeitiges Alterseinkommen = 1.200€/Monat oder 14.400€ p. a.
2. Derzeitiges Lebensalter = 75 Jahre (statistische Restlebenserwartung ca. 5 Jahre).
3. Neu aufzunehmende Hypothek = 25.000 € zur ergänzenden Altersfinanzierung für 5 Jahre (=> 5.000 € pro Jahr). Im ersten Jahr könnten Sie nach Entnahme von 5.000 € den Rest (= 20.000 €) als Festgeld für ein Jahr anlegen und diese Zinsen im Folgejahr zusätzlich verbrauchen. Im Jahr darauf entnehmen Sie wieder 5.000 € und legen die anderen 15.000 € wieder als Festgeld an, u. s. w.. Möglicherweise bietet Ihnen ihre Bank auch jährliche und kleinere, gestaffelte Hypotheken an.
Daraus: (Tilgung 1 % p. a.) = 250 € p. a. + (Zins = 4 % p. a.) = 1.000 € p. a. => in Summe 1.250 € p. a. zurück an die Bank (1% Tilgung gehört jedoch Ihnen) und 3.750 € p. a. zur Aufbesserung der Rente (=> 312,50 € im Monat).
Vor- und Nachteil: Auf den ersten Blick nicht das allerbeste Geschäft, aber falls Sie nicht alles vererben wollen, ist es gut genug und hilft Ihnen „das Leben vor dem Tod“ noch etwas besser zu gestalten. Die Erben (häufig egoistisch ausgeprägt) werden nicht so ganz glücklich sein, aber wahrscheinlich glücklich genug, denn nach Ihrem Ableben wird die Immobilie nach wie vor vererbt – abzüglich dieser Hypothek(en).
Anmerkungen : Das „Einkommen“ aus dieser Hypothek ist natürlich steuerfrei. Das Einkommen aus Festgeld nicht (Freibetrag beachten!).
Diese Art der Finanzierung ist nicht für zu junge Rentner/innen zu empfehlen, eher für eine „überschaubare Restlebenszeit“.
Die Höhe der Hypothek kann deutlich größer sein, falls Sie einen zusätzliche Bürgen haben, beispielsweise Ihre späteren Erben.
Hinweis: Lassen Sie dieses Grundmodell im Bedarfsfall von Ihrer eigenen, bzw. verschiedenen Banken durchrechnen und individuelle Vorschläge erstellen (z. B. bezüglich Höhe der Hypothek, sowie des jährlich nicht beanspruchten Festgelds). Es gibt sicherlich bankbezogenen Spielraum für Kreativität und Optimierung!