Unter der Überschrift „Bemerkenswert daneben“ (leider kein Link), kann man in der FAZ vom 7. April 2013 über die geplante Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten lesen. Sehr bemerkenswert ist die dort geschilderte „Altersentschädigung im Ruhestand“ unserer Volksvertreter. So erhält ein/e Abgeordnete/r pro Jahr im Bundestag einen Rentenanspruch von 207 Euro (zum Vergleich: Der Durchschnittsverdiener sammelt pro Jahr einen Rentenanspruch von ca. 27 Euro, braucht damit 8 Jahre zum selben Betrag). Nach drei normalen Legislaturperioden, also nach 12 Jahren, summiert sich das auf eine Pension von knapp 2.500 Euro. Das ist deutlich mehr als die Höchstsumme, die derzeit ein Normalbürger an Rentenanspruch erarbeiten kann – wohlweislich in einem ganzen Arbeitsleben von mehr als 45 Jahren! Der/die Abgeordnete hat natürlich dafür keinen einzigen Cent in irgendeine Rentenkasse einbezahlt. Genau wie Beamte. Passt doch!
Nach 27 Jahren ist für Herrn oder Frau MdB die Höchstsumme von rund 5.600 Euro erreicht. Mit 55 können Abgeordnete dann abschlagsfrei in die mehr als wohlverdiente Rente gehen. Details siehe auch bei Wikipedia. Betrachten Sie auch bitte nochmal die durchschnittlichen Rentenzahlungen in unserem Beitrag Rentenerhöhung 2013 weiter unten. Wenn Sie wollen, dürfen Sie sich dann ärgern. Aber nur wenn Sie wollen! Bitte trotzdem nicht vergessen, im Herbst bei den selben Parteien Kreuzchen machen wie immer; denn bisher gibt es zu diesem Punkt keine Opposition – wie zu anderen Punkten natürlich auch nicht.
Übrigens: Nach den Bundestagswahlen sollen Bezüge und damit auch Pensionen der Abgeordneten neu verhandelt werden. Mit Sicherheit nach oben. Und alle werden sich wieder einig sein. Beider nächsten Wahl 2017 ist der Rauch dann auch bestimmt wieder verzogen und vergessen.