Dies ist eine häufig gestellte Frage auf meinen Seminaren. Dazu schreibt Rente & Co. im Sonderheft 1/2012 folgendes:
„Ja, das ist generell möglich, auch wenn viele Arbeitgeber oder Arbeitsagenturen das Gegenteil sagen: Auch Arbeitslosigkeit nach Altersteilzeit ist möglich. Man muss nur dann mögliche neue Jobs annehmen. Und: Das Arbeitslosengeld wird auf Basis des Altersteilzeit-Gehalts errechnet. Man könnte wieder arbeiten, müsste dann aber alle Förderbeträge zurückzahlen. Das heißt, lukrativ wäre dies nur wenn dann ein außerordentlich gut bezahlter Job angenommen würde.“
Anmerkung von 50PlusConsulting: Der vorletzte und damit auch der letzte Satz gilt unseres Erachtens nur für ATZ-Verträge, die vor dem 31. 12. 2009 unterschrieben wurden, da danach generell keine Förderbeträge von den Arbeitsagenturen zugezahlt wurden. Auch bei alten Verträgen (vor dem 31. 12. 2009) wurden bei rund 75% diese Förderbeträge von den Arbeitgebern nicht in Anspruch genommen, weil die ATZ lediglich als Maßnahme zur Personalreduzierung genutzt wurde. in diesen Fällen ist auch nichts zurückzuzahlen. Im Zweifel kann nur Ihre Personalabteilung diesbezüglich konkrete Auskunft erteilen. Im gegebenen Fall sollten Sie auf Schriftform bestehen!