Seit dem 1. Januar 2015 ist das „Sanierung- und Abwicklungsgesetz“ in Kraft. Es ermächtigt die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilität (Bafin) bei Banken sämtliche Einlagen von mehr als 100.000 € ohne Ankündigung auf einen Schlag zu konfiszieren, wenn ein Institut auch nur den Anschein erweckt, in Schieflache geraten zu sein!
Was heisst das für den Sparer, der vielleicht für´s Alter ein gewisses Vermögen angesammelt hat, oder für denjenigen, der gerade eine Immobilie verkauft hat, oder auch eine Erbschaft angetreten ist?
Schnellstens in Tranchen unter 100.000 verteilen und dies bei verschiedenen Banken deponieren. Im Zweifel erinnern Sie sich an den Fall Zypern – und dass die Bundesrepublik enorme Verpflichtungen im europäischen Bankenverband eingegangen ist! Auch Europafans sollten dabei an Michael Gorbatschow denken: „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“. Oder auch: „Unverhofft kommt oft!“.