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Bedingungen Rente ab 63 nach 45 Beitragszeiten

Bedingungen Rente ab 63 nach 45 Beitragszeiten

  • Rente

Gül­tig: Geplant ab 1. Juli 2014

  • 45 Jahre Bei­tragszei­ten: nur damit Rente ohne Abschläge (- 0,3% / Monat)
  • Stu­di­en­zei­ten zäh­len NICHT!
  • Erzie­hungs­zei­ten pro Kind: Anrech­nung 2 Jahre Ent­geld­punkte wenn gebo­ren vor 1992 / 3 J. ab1992 geb.
  • Evt. Pfle­ge­zei­ten ab 2 Mona­ten Pflege und ent­spre­chend Pflegestufe
  • Frei­wil­lige Bei­trags­zei­ten zäh­len nur bei vor­her 18 J. Pflichtbeiträge
  • Volle Anrech­nung von Zei­ten der Arbeits­lo­sig­keit (ALG 1 / ALG 2 keine Anrech­nung). Aus­nahme: letzte 2 Jahre! (Aus­nahme: Insol­venz oder Still­le­gung des Betriebs)
  • Ren­ten­höhe ent­spricht Ent­gelt­punkte bei Ren­ten­ein­tritt – also mit 63 (bzw. 63 +)! => Also nicht mit 65+
  • Ren­ten­be­ginn mit 63 nur für Arbeit­neh­mer bis inkl. Jahr­gang 1952 (!). Danach: pro Jg. (ab1953) = 63 + 2 Monate, stei­gend bis Jg. 1964, dann Alters­grenze = 65! (ana­log Rente mit 67)
  • Höhe erlaub­ter Hin­zu­ver­dienst: 450 € (14x) bis zur Regel­al­ters­rente (= 65+), danach ohne Grenze!

Bemer­kun­gen:

1. Rente ab 63 nach 45 Jah­ren Beitragszeiten:

Für alle poten­ti­el­len Rentner/innen mit Stu­dium: Ent­ge­gen ers­ter Mel­dun­gen zäh­len nun Zei­ten mit abge­schlos­se­nem Stu­dium NICHT! Dafür sol­len aber frei­wil­lige Bei­trags­zei­ten zäh­len, wenn Sie vor­her min­des­tens 18 Jahre pflicht­ver­si­chert waren. Fazit: Für Aka­de­mi­ker kommt diese Art der Früh­rente ab 63 in der Regel nicht zum Zuge, weil sie mit 63 kaum die 45 Bei­trags­jahre zusam­men­brin­gen (also höchs­tens ab 64 oder gar ab 65). => Siehe zu den Bedin­gun­gen ins­ge­samt die­sen Link der DRV und für Aka­de­mi­ker einen freund­li­chen Kom­men­tar vom FOCUS („Aka­de­mi­ker fal­len bei der Früh­rente hin­ten run­ter“).

2. Rente u. a. für lang­jäh­rig Ver­si­cherte (z. B. Rente nach 35 Jah­ren ab 63):

Bei der Rente für lang­jäh­rig Ver­si­cherte (Rente ab 63 nach 35 Bei­trags­zei­ten) gibt es aktu­elle Infor­ma­tio­nen bezüg­lich der Anrech­nung für Aus­bil­dungs­zei­ten (z. B. Stu­dium oder Fach­schu­len). Diese wer­den bis zu maxi­mal 8 Jah­ren ange­rech­net. Damit ist dies auch eine Mög­lich­keit für Aka­de­mi­ker! Dies­be­züg­lich fin­den Sie Infor­ma­tio­nen in die­ser Bro­schüre der DRV.

Falls Sie sich für eine die­ser Mög­lich­kei­ten ent­schei­den, bleibt Ihnen der Gang zur Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung zur Prü­fung Ihrer anre­chen­ba­ren Zei­ten nicht erspart! Bitte daran den­ken, bevor Sie eine Ent­schei­dung treffen!

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