Gültig: Geplant ab 1. Juli 2014
- 45 Jahre Beitragszeiten: nur damit Rente ohne Abschläge (- 0,3% / Monat)
- Studienzeiten zählen NICHT!
- Erziehungszeiten pro Kind: Anrechnung 2 Jahre Entgeldpunkte wenn geboren vor 1992 / 3 J. ab1992 geb.
- Evt. Pflegezeiten ab 2 Monaten Pflege und entsprechend Pflegestufe
- Freiwillige Beitragszeiten zählen nur bei vorher 18 J. Pflichtbeiträge
- Volle Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit (ALG 1 / ALG 2 keine Anrechnung). Ausnahme: letzte 2 Jahre! (Ausnahme: Insolvenz oder Stilllegung des Betriebs)
- Rentenhöhe entspricht Entgeltpunkte bei Renteneintritt – also mit 63 (bzw. 63 +)! => Also nicht mit 65+
- Rentenbeginn mit 63 nur für Arbeitnehmer bis inkl. Jahrgang 1952 (!). Danach: pro Jg. (ab1953) = 63 + 2 Monate, steigend bis Jg. 1964, dann Altersgrenze = 65! (analog Rente mit 67)
- Höhe erlaubter Hinzuverdienst: 450 € (14x) bis zur Regelaltersrente (= 65+), danach ohne Grenze!
Bemerkungen:
1. Rente ab 63 nach 45 Jahren Beitragszeiten:
Für alle potentiellen Rentner/innen mit Studium: Entgegen erster Meldungen zählen nun Zeiten mit abgeschlossenem Studium NICHT! Dafür sollen aber freiwillige Beitragszeiten zählen, wenn Sie vorher mindestens 18 Jahre pflichtversichert waren. Fazit: Für Akademiker kommt diese Art der Frührente ab 63 in der Regel nicht zum Zuge, weil sie mit 63 kaum die 45 Beitragsjahre zusammenbringen (also höchstens ab 64 oder gar ab 65). => Siehe zu den Bedingungen insgesamt diesen Link der DRV und für Akademiker einen freundlichen Kommentar vom FOCUS („Akademiker fallen bei der Frührente hinten runter“).
2. Rente u. a. für langjährig Versicherte (z. B. Rente nach 35 Jahren ab 63):
Bei der Rente für langjährig Versicherte (Rente ab 63 nach 35 Beitragszeiten) gibt es aktuelle Informationen bezüglich der Anrechnung für Ausbildungszeiten (z. B. Studium oder Fachschulen). Diese werden bis zu maximal 8 Jahren angerechnet. Damit ist dies auch eine Möglichkeit für Akademiker! Diesbezüglich finden Sie Informationen in dieser Broschüre der DRV.
Falls Sie sich für eine dieser Möglichkeiten entscheiden, bleibt Ihnen der Gang zur Deutschen Rentenversicherung zur Prüfung Ihrer anrechenbaren Zeiten nicht erspart! Bitte daran denken, bevor Sie eine Entscheidung treffen!