Vorgezogene Rente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit entfällt ab Jahrgang 1952
Falls es Ihnen entgangen sein sollte: Diese Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, ist auch entfallen! Und zwar ab dem Jahrgang 1952. Bis einschließlich Jahrgang 1951 galten diese wesentlichen Voraussetzungen: Versicherungsrechtlich: 8 Jahr Pflichtbeiträge in… Weiterlesen »Vorgezogene Rente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit entfällt ab Jahrgang 1952