Hinzuverdienstgrenze für Frührentner vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 erhöht
Meldung von unserem Steuerberater: Für Altersvollrentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € pro Kalenderjahr. Mit dem Sozialschutz-Paket hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenze vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 auf 44.590… Weiterlesen »Hinzuverdienstgrenze für Frührentner vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 erhöht