Die Journalisten Holger Balodis und Dagmar Hühne berichten seit 25 Jahren als Autoren für die ARD-Magazine „plusminus“, „Ratgeber Recht“ und „Monitor“. Sie haben jetzt ein Buch geschrieben mit dem Titel: „Die Vorsorgelüge - Wie Politik und private Rentenversicherung uns in die Altersarmut treiben“ . (Bei Amazon.de hier das Ranking im Bereich Sozialpolitik).
Ich habe es gelesen. Zugegeben – manchmal wird es etwas sperrig, weil die Zahlen und Fakten sehr gehäuft und teils trocken kommen. Dennoch: Falls Sie daran denken, ihre Altersvorsorge mittels einer privaten Rentenversicherung, eines Riester-Vertrags oder dergleichen abzusichern, dann sollten Sie vorher 18 Euro in die Hand nehmen, es bestellen und dieses Buch zumindest querlesen. Wenn Sie Ihr gutes Geld danach immer noch in ein derartiges Produkt fließen lassen wollen, dann können Sie hinterher wenigstens nicht sagen „Ich habe es nicht gewusst“.
Nur ein kleiner Auszug von Seite 214: „Wer nur durchschnittlich alt wird, bekommt bis zu seinem Tod noch nicht mal das ausgezahlt, was zum Rentenbeginn an Vermögen im Vertrag war. (…) Und das gilt nicht nur für Riester-Verträge, sondern für alle Formen der privaten Rentenversicherung.“ Auf verschiedenen Seiten immer wieder belegt mit harten Fakten!
Übrigens: Eine Weisheit, die wir schon lange propagieren! Ein praktisches Zahlenbeispiel zur privaten Rentenversicherung finden Sie auch ab Seite 101 ff in „Wenn das Wochenende 7 Tage hat“.
Es gibt verschiedene Formen der privaten Rentenversicherung. Die klassische Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Hier wird Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart und anschließend ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in monatlichen Renten ausgezahlt. Der Versicherte hat die Wahl, ob er die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen möchte. Zusätzlich hat der „Privat-Rentner“ ein so genanntes Kapitalwahlrecht. Zum Ablauf des Versicherungsvertrages kann er wählen, ob er lieber eine lebenslange Rente beziehen oder einmalig einen hohen Geldbetrag ausgezahlt bekommen möchte. Die Kapitalabfindung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt werden.