Nicht nur die privaten KV´s langen zum 1. Januar 2011 in die Taschen ihrer Versicherten, sondern auch die gesetzlichen KV‘s. Falls es Ihnen entgangen ist – am 12. November einigte sich die Koalition auf eine Erhöhung der Beiträge von derzeit 14,9% auf 15,5%. Der Arbeitgeberanteil wird dabei von 7 auf 7,3% erhöht, aber auf Dauer festgeschrieben. Der Versicherte – auch der Rentner (!) – bezahlt damit 8,2%. Damit kommt auf eine („gute“) Rente in Höhe von 1.000 € ein zusätzlicher Abzug von 0,3% oder 3 € im Monat.
Und falls dann tatsächlich zum 1. Juli 2011 eine Rentenerhöhung von 1,1% oder sogar 1,9% kommt, dann wären das 11 € bzw. 19 € – und von denen gehen die 3 € wieder weg. Bleiben also 8 € oder im besten Fall 16 € von der Rentenerhöhung. Wenn nicht noch andere Erhöhungen kommen… => und auf die können Sie sich verlassen. Die Inflationsrate wäre da ja auch noch, von etwa 2%. Das wären um die 20 €. Wird also Plus-Minus Null aufgehen, bzw. minus-Null. => Wieder einmal Gürtel enger schnallen, was die Rentner betrifft!
Übrigens: Bei Betriebspensionen zahlen Sie die Erhöhung voll, also + 0,6%. Falls Sie eine (hohe) Betriebspension von 1.000€ haben, sind dies genau 6 €, die ab Januar dann im Portemonnaie fehlen.
Wer privat versichert ist, kann diesen Artikel ignorieren, der lese weiter unten. Ihn trifft die volle Härte der im letzten Artikel genannten Erhöhungen.