Achtung: Ab dieser Woche starten die Finanzämter die letzte Runde blauer Briefe an Senioren, die ihre Steuerpflicht bisher ignoriert haben – teilweise aus Unwissen. Wer die unangenehme Tatsache bisher verdrängt hat, sollte seine Einkommen überprüfen und schleunigst aktiv werden. Denn sonst drohen Nachzahlungen, samt Strafzins (pro Jahr + 6% auf die Steuerschuld) und im bösesten Fall sogar Strafverfahren.
Steuerpflichtig ist praktisch jede® Rentner(in) mit verschiedenen Einkommensarten, wie beispielsweise einer zusätzlichen Betriebs- oder privaten Rente, Mieteinkommen, Kapitaleinkünften, etc. Grundsätzlich sind alle gesetzlichen Renten seit 2005 mit einem Anteil von 50% (auch Altrenten) steuerpflichtig; Neurenten ab 2011 bereits mit 62% und pro Jahrgang des „Neurentenzugangs“ mit + 2% => 2012 also bereits mit 64%. Selbstverständlich gelten auch für Rentner die üblichen Freibeträge (mind. 8.000€ p.a.) + Altersfreibeträge sowie abzugsfähige Aufwendungen (z. B. KV / PV / Privathaftpflichtversicherung, etc) .
Tatsächlich steuerpflichtig werden Sie als Rentner somit erst bei einem Einkommen über mindestens 10.000€ pro Jahr. Wer dauerhaft unterhalb der Steuergrenze liegt, kann sich auf Antrag beim Finanzamt auch von der Einkommenssteuererklärung befreien lassen.
Ergänzende Information hier von GuterRat.de