Zum 1. Juli 2017 gibt es folgende Verbesserungen für Frührentner (ab 63):
- Die Grenze für den Hinzuverdienst von 450 € pro Monat, die bis zu 14 mal pro Jahr gilt, wird nun auf Jahresverdienst (= 6.300 € / Jahr) umgelegt; quasi einem Freibetrag entsprechend.
- Anstelle von festen Kürzungen der Rente in 1/3‑Schritten, falls diese 450 € überschritten werden, gilt jetzt die Regel, dass vom darüber hinausgehenden Hinzuverdienst 40% angerechnet und diese auf 12 Monate verteilt werden. Dieser Betrag wird von der Rente abgezogen. Bisher galt die Regel: 1 Euro über den erlaubten Hinzuverdienst und 1/3 der Rente war weg.
- Abschläge aufgrund von Frührente (= 0,3% Abschlag pro Monat vorgezogene Rente) kann man durch Einmal-Zahlungen ausgleichen. Siehe dazu separaten Beitrag.