Am 2. Juni 2017 haben wir die Flexirente beschrieben. Was es kostet, die Abschläge bei einer Frührente auszugleichen, erfahren Sie hier. Zugrunde liegt eine Berechnung des Finanzmathematikers Werner Siepe, veröffentlicht in der SZ vom 30./31. März 2019:
- Beispiel:
- Zu erwartende Bruttorente bei Regelalter = 1.000 € im Monat
- Wer 1 Jahr früher in Rente geht erhält einen Abschlag von 36 €/Monat und müsste, um diesen auszugleichen, 8.436 € einmalig an Ausgleichszahlung an die DRV zahlen.
- Wer 2 Jahre früher geht: Abschlag = 72 € und Ausgleichszahlung = 17.527 €
- 3 Jahre früher: Abschlag = 108 € / Monat und Ausgleichszahlung = 27.351 €.
Sie können nun Ihre entsprechenden Daten selbst errechnen, indem Sie Ihre zu erwartende Rente in hunderter Schritten (z. B. 1.100 Rente) nach oben oder nach unten setzen und dazu in analogen Bruchteilen die Abschläge bz. Ausgleichszahlungen.
Erneutes Beispiel:
- Rente 1.500 € => Abschlag 1 Jahr vorzeitige Rente (36 € x 1,5) = 54 € / Ausgleichszahlung (8.436 € x 1,5) = 12.654 €.
- Analog: Vorzeitige Rente 2 Jahre und 3 Jahre, mit Werten von oben.
Lohnt sich das Ganze? Im Beitrag vom 2. Juni 2017 wiesen wir schon darauf hin:
- Vorteile:
- Möglicherweise kann zumindest ein Teil der Ausgleichszahlung von der Steuer abgesetzt werden.
- Die Rendite ist derzeit deutlich besser (ca. 3 %) als bei einer privaten Rentenversicherung.
- Sie sind bei jeder Rentenerhöhung voll mit dabei.
- Ihre möglichen Waisen und auch ein/e Witwe/r kann davon profitieren, falls Sie mittels eigenem Einkommen die Freibeträge nicht deutlich übersteigt (siehe dazu unser Berechnungsbeispiel zur Witwenrente).
- Nachteile:
- Sie sollten noch etwa 20 Jahre leben, damit Sie die Ausgleichszahlung „eingeholt“ haben.
- Das Geld ist sofort und unwiederbringlich futsch, auch wenn Sie vorher sterben; (denken Sie aber an die Witwe).
- Fazit: Wenn Sie Geld übrig haben (z. B. aus einer Abfindung oder aus einer Lebensversicherung) und Sie keine bessere Alternative haben, dann ist dies eine durchwegs zu empfehlende Möglichkeit.
(N. B.: Alle Angaben ohne Gewähr!)
Hinweis: Dies und mehr erfahren Sie in unseren Seminaren „Wenn das Wochenende 7 Tage hat – Vorbereitung auf den Ruhestand“ oder auch nachzulesen in dem Buch „Wenn das Wochenende 7 Tage hat“ von Herb Stumpf.