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Freibetrag und Freigrenze bei Betriebsrenten bezüglich gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung

Freibetrag und Freigrenze bei Betriebsrenten bezüglich gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung

Aktu­ell (2025) beträgt der Frei­be­trag bei Betriebs­ren­ten 187,25 € im Monat. Ab die­sem Betrag wer­den bis zur Bei­trags­be­mes­sungs­grenze die vol­len Sätze der gesetz­li­chen KV fäl­lig. Für die Pfle­ge­ver­si­che­rung (PV) gibt es kei­nen Freibetrag, son­dern ledig­lich eine Freigrenze; d. h. über­schrei­tet die Betriebs­rente die Frei­grenze von der­zeit 187,25 € im Monat, müs­sen gesetz­lich Ver­si­cherte Betriebs­rent­ner für ihre gesam­ten Ver­sor­gungs­be­züge vom ers­ten Euro an den vol­len Bei­trag für die Pfle­ge­ver­si­che­rung abführen. 

Als Betriebs­ren­ten zäh­len nament­lich Bezüge aus einer Pen­si­ons­kasse, einem Pen­si­ons­fonds, eine über den Arbeit­ge­ber abge­schlos­sene Direkt­ver­si­che­rung, die Zusatz­ver­sor­gung des öffent­li­chen Diens­tes, oder ein Ver­sor­gungs­werk (meist für Frei­be­ruf­ler wie  Ärzte, Archi­tek­ten, Rechts­an­wälte, dgl.). 

Der Frei­be­trag für die KV und PV gilt nur für pflicht­ver­si­cherte Ruhe­ständ­ler, das sind i.d.R. Rent­ner, die wäh­rend des größ­ten Teils ihres Arbeits­le­bens in einer gesetz­li­chen KV waren. Für frei­wil­lig Ver­si­cherte wie Selb­stän­dige oder Rent­ner, die nicht pflicht­ver­si­chert sein kön­nen (weil sie etwa lange Zeit pri­vat­ver­si­chert waren) gilt der Frei­be­trag nicht! Diese zah­len ab dem ers­ten Euro die vol­len Bei­träge zur KV und PV. 

Pri­vat Ver­si­cherte sind dies­be­züg­lich aus­sen vor. Sie zah­len ohne­hin die Bei­träge für ihre KV und PV selbst in vol­ler Höhe. 

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