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Frührente kassieren und weiter Geld verdienen (ab 2023)

Frührente kassieren und weiter Geld verdienen (ab 2023)

Wich­tige Ände­run­gen zum Vor­teil der Ver­si­cher­ten ab Januar 2023:

Zum 1. Januar 2023 erge­ben sich ganz wesent­li­che Ver­än­de­run­gen – und diese zum deut­li­chen Vor­teil der Ver­si­cher­ten! So sol­len sämt­li­che frü­he­ren „Hin­zu­ver­dienst­gren­zen“ ersatz­los ent­fal­len  (die ent­spre­chende Gesetz­ge­bung ist noch nicht ganz verabschiedet) .

Hier der Ver­such einer Zusam­men­fas­sung mit allen Vor­zü­gen der neuen, geplan­ten Bestimmungen:

Bis­lang gab es Zuver­dienst­gren­zen, die sorg­fäl­tig zu beach­ten waren, ansons­ten wurde die Rente gekürzt. Nun dür­fen Früh­rent­ner schon vom 63. Lebens­jahr an Haupt- oder Neben­ein­künfte in unbe­grenz­ter Höhe bezie­hen, ohne dass dafür Abzüge von der Rente entstehen.

Bis 2019 durf­ten ledig­lich 6.300 € im Jahr hin­zu­ver­dient wer­den, von 2020 an gab es auf­grund von Corona Son­der­re­ge­lun­gen – im Jahr 2022 lag die „straf­freie“ Ober­grenze bei 46.060 Euro. Ein unbe­grenz­ter Zuver­dienst war bis­lang nur bei Errei­chen der Regel­al­ters­grenze erlaubt, also irgendwo zwi­schen 65-ten und 67-ten Lebens­jahr. Dies ist ab Januar 2023 Geschichte!

Vor­teile:

Wer 35 Jahre Ver­si­che­rungs­zei­ten auf­weist, also „lang­jäh­rig Ver­si­cher­ter“ ist, kann ab 63 in Ruhe­stand gehen – und wei­ter­ar­bei­ten! Er erhält dann die Rente mit 63 – mit zunächst den übli­chen Abschlä­gen (!) – und zugleich den Ver­dienst aus sei­ner Arbeit; somit ein dop­pel­tes Ein­kom­men. Und – jetzt kommt´s! – übt er wei­ter eine ver­si­che­rungs­pflich­tige Arbeit aus (in der Regel als Nicht­selb­stän­di­ger) sam­melt er wei­ter Ren­ten­punkte. Sobald dann das regu­läre Ren­ten­al­ter erreicht ist (in Rich­tung 67) erhält er eine ent­spre­chend höhere Rente. Ein Hin­zu­ver­dienst von 2.000 € pro Monat ergäbe nach vier Jah­ren eine zusätz­li­che und dau­er­hafte Rente von rund 89 Euro. N.B.: Ver­glei­chen Sie diese Summe bitte mit den Abschlä­gen für die Frührente!

Wer in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung ist, erhält mög­li­cher­weise – bei ent­spre­chend hohen Ein­künf­ten – einen wei­te­ren Vor­teil: Die Bei­trags­be­mes­sungs­grenze in der gesetz­li­chen KV und RV liegt 2022 bei 58.050 Euro, also monat­lich 4.837,50 €. Im Jahr 2023 steigt sie auf 59.850 € p. a. oder monat­lich 4.987,50 €. Diese Grenze gilt auch für Rent­ner mit Zusatz­ver­dienst! Will hei­ßen: Wer als Früh­rent­ner 5.000 € im Monat ver­dient, hat den ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen (Höchst-)verdienst bereits über­schrit­ten und zahlt somit keine wei­te­ren Bei­träge mehr in die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung und auch in die Pfle­ge­ver­si­che­rung. (N.B.: Bei Pri­vat­ver­si­cher­ten zäh­len diese Gren­zen ohne­hin nicht!). Jedoch Ach­tung: Nach­dem diese Bei­träge auto­ma­tisch von der Brut­to­rente ein­ge­zo­gen wer­den, müs­sen Sie für diese zu viel bezahl­ten Beträge bei ihrer KV einen Antrag auf Rück­erstat­tung machen. Auto­ma­tisch läuft nichts!

Nun liegt es an Ihnen, mit spit­zem Blei­stift und Ihren indi­vi­du­el­len Daten aus der RV nach­zu­rech­nen, was Ihnen die Früh­rente (even­tu­ell bis zu 4 Jahre) an zusätz­li­chen Ein­kom­men brin­gen kann. Es sum­miert sich und dabei kön­nen sogar einige zig-tau­send Euro her­aus­sprin­gen! Zu berück­sich­ti­gen ist dabei, dass Sie – falls Sie sich für Früh­rente plus Hin­zu­ver­dienst ent­schei­den – ihren Anspruch auf Kran­ken- und Arbeits­lo­sen­geld ver­lie­ren (falls was schief geht!) und dass die Ren­ten­ab­schläge bei Früh­rente lebens­lang gel­ten; diese kön­nen aller­dings (siehe vorne) durch den Zusatz­ver­dienst bei ren­ten­pflich­ti­gen Ein­kom­men oder durch Ein­mal­zah­lun­gen wie­der aus­ge­gli­chen wer­den. Bei Gut­ver­die­nern kön­nen sich ins­ge­samt ganz erheb­li­che finan­zi­elle Vor­teile erge­ben! Der spitze Blei­stift plus Taschen­rech­ner sind also drin­gend rat­sam – der Gang zum Bera­ter von der Ren­ten­ver­si­che­rung ohne­hin! Rech­nen Sie in einer Tabelle dabei in Stu­fen hoch bis Lebens­al­ter 80; Opti­mis­ten bis 100.

Hin­weis für „beson­ders lang­jäh­rig“ Ver­si­cherte: Wer 45 Ver­si­che­rungs­jahre vor­wei­sen kann, genießt bei einem früh­zei­ti­gen Ein­tritt in die Rente beson­dere Vor­teile, da sie bis zu 2 Jahre vor Errei­chen der Regel­al­ters­rente abschlags­frei in Rente gehen können.

Noch ein Hin­weis: Sie müs­sen bei ihrem Arbeit­ge­ber keine Erlaub­nis ein­ho­len um in Früh­rente zu gehen. Auch ihr bestehen­des Arbeits­ver­hält­nis müs­sen Sie für den oben ange­zeig­ten Fall nicht aufgeben!

Hin­weis für Rent­ner mit einer Erwerbs­min­de­rungs­rente: Bei Redak­ti­ons­schluss stand die Höhe der Hin­zu­ver­dienst­grenze dies­be­züg­lich noch nicht fest. Bis­lang lag diese Grenze bei 6.300 Euro. Geplant sind für Rent­ner mit vol­ler Erwerbs­min­de­rung (die weni­ger als 3 Stun­den am Tag arbei­ten kön­nen) jedoch ein Hin­zu­ver­dienst von 17.270 Euro pro Jahr, für Rent­ner mit teil­wei­ser Erwerbs­min­de­rung sogar 34.545 Euro. Diese Gren­zen wer­den jähr­lich neu festgelegt.

 

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