Wichtige Änderungen zum Vorteil der Versicherten ab Januar 2023:
Zum 1. Januar 2023 ergeben sich ganz wesentliche Veränderungen – und diese zum deutlichen Vorteil der Versicherten! So sollen sämtliche früheren „Hinzuverdienstgrenzen“ ersatzlos entfallen (die entsprechende Gesetzgebung ist noch nicht ganz verabschiedet) .
Hier der Versuch einer Zusammenfassung mit allen Vorzügen der neuen, geplanten Bestimmungen:
Bislang gab es Zuverdienstgrenzen, die sorgfältig zu beachten waren, ansonsten wurde die Rente gekürzt. Nun dürfen Frührentner schon vom 63. Lebensjahr an Haupt- oder Nebeneinkünfte in unbegrenzter Höhe beziehen, ohne dass dafür Abzüge von der Rente entstehen.
Bis 2019 durften lediglich 6.300 € im Jahr hinzuverdient werden, von 2020 an gab es aufgrund von Corona Sonderregelungen – im Jahr 2022 lag die „straffreie“ Obergrenze bei 46.060 Euro. Ein unbegrenzter Zuverdienst war bislang nur bei Erreichen der Regelaltersgrenze erlaubt, also irgendwo zwischen 65-ten und 67-ten Lebensjahr. Dies ist ab Januar 2023 Geschichte!
Vorteile:
Wer 35 Jahre Versicherungszeiten aufweist, also „langjährig Versicherter“ ist, kann ab 63 in Ruhestand gehen – und weiterarbeiten! Er erhält dann die Rente mit 63 – mit zunächst den üblichen Abschlägen (!) – und zugleich den Verdienst aus seiner Arbeit; somit ein doppeltes Einkommen. Und – jetzt kommt´s! – übt er weiter eine versicherungspflichtige Arbeit aus (in der Regel als Nichtselbständiger) sammelt er weiter Rentenpunkte. Sobald dann das reguläre Rentenalter erreicht ist (in Richtung 67) erhält er eine entsprechend höhere Rente. Ein Hinzuverdienst von 2.000 € pro Monat ergäbe nach vier Jahren eine zusätzliche und dauerhafte Rente von rund 89 Euro. N.B.: Vergleichen Sie diese Summe bitte mit den Abschlägen für die Frührente!
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, erhält möglicherweise – bei entsprechend hohen Einkünften – einen weiteren Vorteil: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen KV und RV liegt 2022 bei 58.050 Euro, also monatlich 4.837,50 €. Im Jahr 2023 steigt sie auf 59.850 € p. a. oder monatlich 4.987,50 €. Diese Grenze gilt auch für Rentner mit Zusatzverdienst! Will heißen: Wer als Frührentner 5.000 € im Monat verdient, hat den versicherungspflichtigen (Höchst-)verdienst bereits überschritten und zahlt somit keine weiteren Beiträge mehr in die gesetzliche Krankenversicherung und auch in die Pflegeversicherung. (N.B.: Bei Privatversicherten zählen diese Grenzen ohnehin nicht!). Jedoch Achtung: Nachdem diese Beiträge automatisch von der Bruttorente eingezogen werden, müssen Sie für diese zu viel bezahlten Beträge bei ihrer KV einen Antrag auf Rückerstattung machen. Automatisch läuft nichts!
Nun liegt es an Ihnen, mit spitzem Bleistift und Ihren individuellen Daten aus der RV nachzurechnen, was Ihnen die Frührente (eventuell bis zu 4 Jahre) an zusätzlichen Einkommen bringen kann. Es summiert sich und dabei können sogar einige zig-tausend Euro herausspringen! Zu berücksichtigen ist dabei, dass Sie – falls Sie sich für Frührente plus Hinzuverdienst entscheiden – ihren Anspruch auf Kranken- und Arbeitslosengeld verlieren (falls was schief geht!) und dass die Rentenabschläge bei Frührente lebenslang gelten; diese können allerdings (siehe vorne) durch den Zusatzverdienst bei rentenpflichtigen Einkommen oder durch Einmalzahlungen wieder ausgeglichen werden. Bei Gutverdienern können sich insgesamt ganz erhebliche finanzielle Vorteile ergeben! Der spitze Bleistift plus Taschenrechner sind also dringend ratsam – der Gang zum Berater von der Rentenversicherung ohnehin! Rechnen Sie in einer Tabelle dabei in Stufen hoch bis Lebensalter 80; Optimisten bis 100.
Hinweis für „besonders langjährig“ Versicherte: Wer 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, genießt bei einem frühzeitigen Eintritt in die Rente besondere Vorteile, da sie bis zu 2 Jahre vor Erreichen der Regelaltersrente abschlagsfrei in Rente gehen können.
Noch ein Hinweis: Sie müssen bei ihrem Arbeitgeber keine Erlaubnis einholen um in Frührente zu gehen. Auch ihr bestehendes Arbeitsverhältnis müssen Sie für den oben angezeigten Fall nicht aufgeben!
Hinweis für Rentner mit einer Erwerbsminderungsrente: Bei Redaktionsschluss stand die Höhe der Hinzuverdienstgrenze diesbezüglich noch nicht fest. Bislang lag diese Grenze bei 6.300 Euro. Geplant sind für Rentner mit voller Erwerbsminderung (die weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können) jedoch ein Hinzuverdienst von 17.270 Euro pro Jahr, für Rentner mit teilweiser Erwerbsminderung sogar 34.545 Euro. Diese Grenzen werden jährlich neu festgelegt.