Die Süddeutsche Zeitung hat zu diesem Thema bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) konkret nachgefragt und dazu am 15. April 2024 unter dem Titel „Was die Rente wirklich wert ist“ interessante Zahlen veröffentlicht. Als Basis gilt die sog. Brutto-Standardrente, die eine fiktive Person erhält, die 45 Jahre lang den Durchschnittsverdienst (Wert für 2024: monatlich 3.780 € brutto) erhielt und entsprechende Rentenbeiträge in die DRV einzahlte:
Die Verbraucherpreise stiegen zwischen dem Jahr 2000 und 2023 um summiert 54,6 % und diese Standardrente um 51.4% – wobei sie sich für die Ost-Rentner um satte 74,0% erhöhte. Nach der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2024 wird sich dies Standardrente um 4,57 % auf 1.769,40 € Brutto (dann Ost/West gleich) erhöhen. Der durchschnittliche Auszahlbetrag (also Netto, nach Abzug KV und PV) für ALLE Rentner lag im Jahr 2022 (neuere Daten liegen noch nicht vor!) bei 1.054 €. Dieser durchschnittliche Auszahlbetrag bezieht sich auf die Summe aller Rentner, beinhaltet also auch Mini-Renten! Dazu ändert sich somit auch wieder das Verhältnis von Teuerungsrate und Rentenerhöhungen: Die Teuerungsraten zwischen dem Jahr 2000 und 2022 betrug 46 %, die Rentenerhöhungen lagen mit 52% über der summierten Inflationsrate. Der durchschnittliche Auszahlbetrag schlug also die Inflationssteigerungen.
Geplant ist derzeit, dass die Renten bis zum Jahr 2037 um insgesamt 43 % steigen, was einer jährlichen Erhöhung um 2,6% entspräche.
Bleibt an dieser Stelle unser wiederholter Hinweis: Ein Rentner, mit 45 Jahren Durchschnittsverdienst und somit der „Standardrente“ (siehe oben) ist im Vergleich zu einem Beamten, der so gut wie nie 45 Jahre gearbeitet hat, aber immer eine satte Pension erhält, auf gut Deutsch „eine arme Sau“ – falls dieser Rentner nicht noch zusätzlich eine gute Betriebsrente bekommt oder auf sonstige Reserven zurückgreifen kann! Wie man diese Ungerechtigkeit beenden könnte – auch darüber haben wir mehrfach geschrieben. Doch bisher hat keine einzige Partei diesbezüglich eine Änderung im Programm! Denn ruhig schläft der deutsche Michel und seine Michaela ebenso. Und die gängigen Medien meiden das Thema offensichtlich bewusst.
Bleibt noch wie und ab welcher Höhe die Renten besteuert werden. Dies folgt im nächsten Beitrag „Aktuelles zur Besteuerung der gesetzlichen Rente“.