Seit 2004 zahlen Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen Beiträge für die KV und Pflegeversicherung in Höhe von rund 20% bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Das Gleiche gilt für Direktversicherungen. Diese Beiträge sollen möglicherweise ab Januar 2019 wieder, wie schon vorher, auf die Hälfte (also in Summe rund 10 %) gesenkt werden. Lesen Sie dazu: Handelsblatt vom 2. 10. 2018.
Hoffnung für Betriebsrentner zur Senkung von KV-Beiträgen