Ein Arbeitsverhältnis konnte schon bisher im beidseitigen Einvernehmen über das fünfundsechzigste Lebensjahr (derzeit noch 65 + 3 Monate) hinaus verlängert werden. Allerdings war die Möglichkeit einen bestehenden Arbeitsvertrag fortzuführen bislang für Arbeitgeber nicht attraktiv, da dieser unbefristet und mit vollem Kündigungsschutz weiter gelaufen war. Zusammen mit dem Rentenpaket vom 1. Juli 2014 trat jedoch eine bisher weitgehend unbekannte neue Regelung in Kraft, nach der Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch vor dem eigentlichen Rentenbeginn (ab 65+) sogar mehrfach eine befristete Beschäftigung vereinbaren können (Quelle: SZ vom 16. 12. 2014).
Ein späterer Rentenbeginn wirkt sich zusätzlich positiv auf die Rentenhöhe aus: Werden bei vorzeitigem Rentenbeginn 0,3% der erreichten Rentensumme abgezogen, erhält der „Spätrentner“ für jeden Monat, die er/sie die Rente später in Anspruch nimmt, eine Erhöhung um 0,5%, damit 6% hochgerechnet auf ein Jahr. Nicht ganz unattraktiv für diejenigen, denen ihr Job Spaß macht oder die – beispielsweise aufgrund einer Scheidung – reduzierte Rentenansprüche haben!