In drei Fällen gibt es die Möglichkeit einer ausserordentlichen Nachzahlung in die Rentenkasse, um die Entgeltpunkte und damit die Rentenhöhe positiv zu beeinflussen. Für weitere Informationen klicken Sie diesbezüglich auf den Link der Deutschen Rentenversicherung.
Den besonderen Fall, die Rentenminderung wegen Frühpensionierung auszugleichen, greifen wir hier auf. Wie man inzwischen weiss, kostet jeder Monat der Inanspruchnahme einer vorzeitigen Rente (also vor Rentenbeginn zum Regelalter von 65 +x Monate) 0,3% der bis dahin erworbenen Rentenhöhe. Um diesen Verlust auszugleichen, kann man beispielsweise eine Abfindung zu einer einmaligen Einzahlung sinnvoll verwenden; siehe dazu diesen Link der DRV und FOCUS Online vom 17. Januar 2014.
Die Quintessenz: Mit einer Nachzahlung von 6.271,08 € im Jahr 2014 kaufen Sie sich einen (1) Entgeltpunkt, der wiederum eine Rentenhöhe von 28,14 € / Monat bringt (plus künftige Rentenerhöhungen) – und dies ein Leben lang. Kein schlechtes Geschäft, wenn ein dreiundsechzigjähriger davon ausgeht, dass er/sie noch 20 Jahre lebt und die Witwe davon auch noch profitieren kann! Lesen Sie mehr dazu bei FOCUS Online und rechnen Sie nach. Im Vergleich zu Zahlungen in eine private Rentenversicherung schneidet die gesetzliche RV hier jedenfalls deutlich besser ab – wenn Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen können!
Ergänzung: Zum Thema Abfindung finden Sie eine interessante Zusammenfassung bei www.anwaltsarbeitsrecht.com