Die „Ausnahme von der Ausnahme“ im neuen Gesetz für die vorgezogenen Rente nach 45 Jahren verstößt möglicherweise gegen das Grundgesetz – nach einem Gutachten des Bundestags. Und zwar geht es um die Auflösung des Arbeitsverhältnisses in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn entweder aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung oder durch Insolvenz, bzw. durch vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. Im letzterem Fall (Insolvenz) wird die Arbeitslosigkeit zu den 45 Jahren angerechnet, im ersten Fall – nach derzeitiger Regelung – nicht. Lesen Sie bitte selbst hier in der SZ vom 9. Juli 2014.
Bemerkung: In jedem Ministerium sitzen, wie man weiß, Unmengen von verbeamteten und damit ordentlich bezahlten Juristen. So auch im Bundesarbeitsministerium der Frau Nahles. Warum, so stellt sich die Frage, fällt diesen Damen und Herren ein derartiger Widerspruch nicht selbst auf. Mit einiger Sicherheit darf man behaupten, falls es um ihre üppige Beamtenpension ginge, würden sie sehr wohl und äußerst genau hinschauen!