Wer ab 1. Januar 1947 geboren ist, für den/die beginnt am 1. 1. 2012 eine neue Rentenzeitrechnung: Schluss mit Regelrente ab 65! Jeder Jahrgang ab 1947 bis Jahrgang 1958 hat jeweils ein Monat länger zu arbeiten (Jahrgänge 1959 bis 1964 jeweils 2 Monate länger), bis die Regelrente ansteht. Endziel: Rente ab 67 und dies ab Jahrgang 1964.
Dennoch gibt es Ausnahmen:
- Wer 45 Jahre Wartezeit (= Jahre mit Pflichtbeiträgen + Ausfallzeiten wie Wehr- und Zivildienst, Kindererziehungszeiten, etc.) zusammen bringt, darf als „besonders langjährig Versicherter“ auch zukünftig mit 65, und dies ohne Abschläge, in Rente gehen.
- Rente wegen Erwerbsminderung. Nicht mehr ganz leicht zu erhalten! Details erfahren Sie in allen Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
- Vorgezogene Rente für langjährig Versicherte: Will heissen, wer 35 Jahre Versicherungs- und Wartezeiten vorweisen kann, kann nach wie vor mit 63 Jahren in Rente gehen, mit Abschlägen von 0,3% pro Monat der vorgezogenen Rente. Macht für Jahrgang 1947 bei Rentenbeginn mit 63: 2 Jahre + 1 Monat = 25 Monate x 0,3% = Rentenabschlag von 7,5%. Umgerechnet auf eine Bruttorente von 1.000 Euro ist dies 75 Euro – auf Lebenszeit! Dennoch: Wer es sich leisten kann, sollte dies durchaus in Erwägung ziehen (siehe Artikel unten).
- Rente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit: Möglich ab 63 – jedoch mit Abzügen wie für „vorgezogene Rente“ s. o. Diese gibt es allerdings nur noch bis einschließlich Geburtsjahrgang 1951. Danach entfällt sie (siehe auch Rentenberatung-aktuell).
=> Genauere Bedingungen bitte erfragen bei der DRV oder diese Information der DRV Oldenburg auf diesem Link.
=> Zusätzliche Informationen in „Wenn das Wochenende 7 Tage hat - Berufsende – Rente – Älterwerden… und alles, was Sie dazu wissen sollten“ ab Seite 45.