- Der steuerliche Grundfreibetrag steigt ab 1. Januar 2024 von jährlich 10.908 E auf 11.604 €. Gilt auch für Rentner; will heissen, Ehepaare zahlen auf ihr GEMEINSAMES Einkommen keine Steuer bis zu einem Betrag von 11.604 € x 2 = 23.208 €. Achtung: Dieser Freibetrag gilt nur für Rentner, die ihren Wohnsitz mehrheitlich im Inland haben.
- Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt von 83 % auf 84 %. Somit bleiben für Neurentner 16% der Rente steuerfrei. Achtung: Dieser Anteil wird zum Rentenbeginn auf Dauer festgeschrieben und nicht angepasst! Die Bundesregierung plant (plant!) den steuerpflichtigen Anteil der Rente für Neurentner rückwirkend von 2023 an nur noch in Schritten von jeweils einem halben Prozentpunkt pro Jahr zu erhöhen; jedoch noch fehlt diesbezüglich das entsprechende Gesetz.
- Hinzuverdienst: Sie können UNBEGRENZT hinzuverdienen, d. h. ohne Auswirkungen auf ihre Rente! Für Erwerbsminderungsrenten gilt allerdings ein Höchstbetrag von 18.558,75 €!
- Das Eintrittsalter für die reguläre Rente steigt auf 66 Jahre (= 1958 Geborene). Ab 2031 gilt dann Alter 67.
- Für die gesetzlichen KV steigt der individuelle Zusatzbetrag durchschnittlich von 1,6 auf 1,7%.
- Die Renten in Ost und West steigen zum 1. Juli 2024 um 4,57%.