Wer Rentenpunkte aufgrund einer Scheidung abgeben musste, kann diese aufgrund neuer Gesetze (z. B. Mütterrente), sowie neuer Gerichtsurteile zurückholen, falls die Person, an die diese Rentenpunkte abgetreten wurden, verstorben ist. Damit ist auch eine Erhöhung der Witwenrente (0der ‑pension) an einen möglichen zweiten Ehepartner gegeben!
Genaue Beispiele finden Sie in Heft 4/2018 von Rente & Co. Zu bestellen über abo.plus@bayard-media.de oder Telefon: 0781 – 6 39 46 61. Für Betroffene lohnen sich die 4,50 €!
Diese und andere Informationen erhalten Sie auf den Seminaren von 50PlusConsulting
Die neuen Möglichkeiten, den Versorgungsausgleich im Todesfall zu stoppen, werden noch zu selten genutzt. Weitere Infos und Fallbeispiele finden sich unter https://www.mayer-kuegler.de/versorgungsausgleich-tod