unter dieser Schlagzeile veröffentlichte die WIRTSCHAFTSWOCHE im Heft vom 14. 9. 2009 auf Seite 110 ein Gerichtsurteil vom EuGH, wonach 3 Vorschriften zur deutschen Riester-Rente für ungültig erklärt wurden.
- Somit müssen Rentner, die staatliche Förderung nicht zurückzahlen, wenn sie ins Ausland umziehen und in Deutschland ihre Rente nicht mehr versteuern.
- Als weiterer Verst0ß gegen die Personenfreizügigkeit wurde die bis dato geltende Regel befunden, dass der Fiskus die Förderung nur an Bürger zahle, die in Deutschland „unbeschränkt steuerpflichtig sind“. Damit haben auch Grenzgänger, die im Ausland besteuert werden, Anspruch auf eine Riester-Förderung.
- Zusätzlich wurde die Regel beanstandet, nach der die Förderung für Hauskäufer („Wohn-Riester“) nur für Käufer einer Wohnimmobilie in Deutschland gewährt wird. Nunmehr „darf“ der Fiskus Sparer, die im Ausland eine derartige Immobilie kaufen, ebenso bezuschussen.