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Rückerstattung KV-Beiträge von Betriebsrentnern mit Direktversicherung

Rückerstattung KV-Beiträge von Betriebsrentnern mit Direktversicherung

Viele Betriebs­rent­ner kön­nen sich jetzt Geld von ihrer Kran­ken­ver­si­che­rung und Pfle­ge­ver­si­che­rung zurück­ho­len für die Zeit, in der eine Direkt­ver­si­che­rung auf den Namen des Betriebs­rent­ners und nicht mehr auf den Namen der Firma lief. Dies ergibt sich aus Urtei­len vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt (Az: 1 BvR 1660/08) und im Januar 2011 vom Bun­des­so­zi­al­ge­richt (Az.: B 12 KR 20/10). Lesen Sie dazu Details beim VdK, bei biallo.de oder pressemitteilungen-online.dees kann sich lohnen!

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