Da hier große Verwirrung herrscht, anbei ein Versuch zur Klärung:
- Den Grad für eine Schwerbehinderung erreicht man relativ schnell. Als Beispiele seien die bei Frauen, bzw. bei Männern häufigsten Krebsarten genannt: Brustkrebs und Entfernung einer Brust gibt bereits 30%, beide Brüste 40%. Prostata-Tumor mit Entfernung (Grading 1) gibt 50%, Grading 2 (mit Entfernung) 50 – 80%; Prostata-Tumor ohne Entfernung (z. B. Bestrahlung) 50%. Damit ist man aber in aller Regel immer noch arbeitsfähig. Die Stundenzahl der Arbeitsfähigkeit wird individuell, nach Beschäftigungsart und Krankheit festgelegt; diese kann 3 Stunden, 6 Stunden oder auch Vollzeit betragen. Was bei einem Schwerbehinderungsgrad von mindestens 50% (und höher) bleibt, ist die Herabsetzung des Regelalters für die Rente um 2 Jahre (auf Antrag bei der DRV).
- Die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ist schwieriger zu erreichen: Der Betroffene muss während der letzten 5 Jahre lückenlos bei der DRV versichert gewesen sein (davon 3 Jahre pflichtversichert) und die Erwerbsfähigkeit muss auf weniger als 3 Stunden täglich eingestuft werden. Die Erwerbsfähigkeit kann als „vorübergehend“ gelten, mit entsprechenden Nachuntersuchungen und der Möglichkeit der Aussetzung. Die Höhe der Rente richtet sich nach den persönlichen Renten-Entgeldpunkten; diese werden mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert multipliziert. N.B.: Üppig ist auch diese Rente in Deutschland bestimmt nicht!
Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) dringend empfohlen!
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