Laut (u. a.) SPIEGEL ist Herr Schäuble gegen Rentenkürzungen. Er müsste auch erst wieder das Gesetz zur Rentengarantie ändern – und das wäre unpopulär, sind die Rentner doch eine nicht unerheblich große Wählergruppe. Grundsätzlich sind die Renten an die Entwicklung der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung des Vorjahres gekoppelt, und die verlief in 2009 leicht negativ, im wesentlichen aufgrund von Kurzarbeit und nicht, weil es im Vorjahr etwa einen allgemeinen Lohnstopp gegeben hätte. Sobald die Kurzarbeit vorbei ist, bekommt ein Lohnempfänger jedoch wieder den vollen Lohn – die Allgemeinheit der Rentner jedoch, im Falle einer Rentenreduzierung, nicht.
Bleibt die Frage, ob man hierzulande, wie etwa in Griechenland und Spanien geplant, die Renten insgesamt per Gesetz reduzieren könnte. Wohl kaum: Denn in Deutschland haben die Rentner (übrigens anders als die Beamten) für ihre Rente tatsächlich eine vorherige Einzahlung geleistet (50% Eigenanteil / 50% Arbeitgeberanteil) und dafür Entgeltpunkte erhalten. Eine allgemeine Rentenkürzung käme also einer Enteignung gleich! Und die ist schwerlich mit dem Grundgesetz vereinbar. Das, so darf man unterstellen, wissen selbst die Politiker aus der FDP. Wenn, dann werden Rentenkürzungen anders durchgeführt: Durch Anhebung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung etwa.
An was die Politiker ran könnten, weil keine Eigenleistung dagegen steht, wären die Beamtenpensionen. Aber das werden sie kaum tun: Besteht das Parlament doch in etwa zu 50% selbst aus Beamten…