Unter dem Titel „Mein Ex, meine Rente“ findet man in der SZ vom 30. September 2019 dazu eine ausführliche Anleitung.Bei Interesse bitte auf den Link klicken.
Zusammenfassung: Die Versorgungsansprüche die bei einer Scheidung an den Partner/die Partnerin gingen, können zurückgeholt werden.
- Im einfachen Fall, wenn der Partner die Rente noch nicht oder nur bis max. 36 Monate bezogen hat, durch Antrag beim Versorgungsträger (DRV, Beamtenversorgung, etc.) auf „Antrag wegen Todes“.
- Wenn die Rente mehr als 36 Monate bezogen wurde, durch ein sog. „Abänderungsverfahren“ beim Familiengericht.
Hinweise:
- Jeder einzelne Fall muss geprüft werden.
- Automatisch passiert nichts, Sie müssen nach Kenntnisnahme des Todes der entsprechenden Person selbst aktiv werden!
- Auch Witwen aus zweiter Ehe können gerichtlich die Aufstockung ihrer Bezüge beantragen.
- Gilt auch für Betriebsrenten und Zusatzversorgung des ö.D.
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Versorgungsausgleich wenn Ex-Partner stirbt: Hier wird der Staat noch große Beträge scheffeln. Um Ungerechtigkeiten zu vermeiden wäre es angezeigt, daß der Zahlungspflichtige automatisch vom Tod seines Ex-Partners erfährt und automatisch den Versorgungsausgleich ausgezahlt bekommt. Heute geht das nur auf Antrag bei dem Versicherungsträger oder dem Amtsgericht. Der Staat erkennt hier natürlich keinen Handlungsbedarf, es würde ja Geld kosten.