Zwar vertreten Vorstände unternehmerische Interessen und treten auch als Quasi-Unternehmer auf, dennoch sind sie in einem abhängigen Angestelltenverhältnis. Sie können gefeuert werden wie jeder beliebige Arbeitnehmer. Seit über 40 Jahren sind sie dennoch von der Versicherungspflicht befreit. Wie der Deutsche Bundestag auf eine entsprechende Petition zur Einbeziehung dieses Personenkreises reagierte, kann man unter diesem Link nachlesen und entscheiden, ob man dieser Argumentation folgen will. Wenn nicht, sollte man dem neuen Bundestag vielleicht eine entsprechend neue Petition vorlegen.