Zum 1. Januar 2012 ist das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer gestartet. Angeblich drücken sich 75% unserer Bevölkerung vor einem ordentlichen Vermächtnis, quasi nach dem Motto „nach mir die Sintflut“. Kann ja sein. Nur – wer tatsächlich ein nennenswertes Vermögen hinterlässt und die Erbfolge nicht dem Zufall überlassen möchte, sollte bei Lebzeiten etwas dafür tun!
Man sollte auch wissen, dass ein ordentliches, professionelles Testament bei einem Notar im Regelfall billiger ist, als die Ausstellung eines Erbscheins vom Nachlassgericht, denn ein notarielles Testament erfordert keinen zusätzlichen Erbschein. Entgegen verbreiteter Meinung ist dieser nämlich keineswegs kostenlos. Bei einer Erbschaft von insgesamt 200.000 € fallen bereits 357 € an Gebühren an. Bei nur 1.000 € allerdings lediglich 10 €. Ein Notar verlangt bei einem zu beurkundenden Vermögenswert von 50.000 € gerade ein mal 132 € für Beratung, Testamententwurf, Beurkundung und Hinterlegung im Zentralregister.
Es kann sich also mehr als rechnen. Zusätzliche Informationen auch bei Verwaltung Online und erbrecht-heute.de.
Hinweis: Es ist sicherlich sinnvoll, wenn Sie Ihre künftigen Erben informieren, dass ein Testament vorhanden ist.