Ein 65 Jahre alter Mitarbeiter der Hamburger Hochbahn, der über das derzeit magische Alter hinaus als Haltestellenwärter weiter arbeiten wollte, muss in Rente gehen, weil dies im Manteltarifvertrag so vereinbart ist. Daraufhin hatte der Mann wegen Altersdiskriminierung auf Weiterbeschäftigung geklagt. Die Arbeit mache ihm Spaß, er liebe den Kontakt zu Fahrgästen und Kollegen. Zunächst hatte ihm das Arbeitsgericht Hamburg im Juli 2010 recht gegeben. Nun hat das Landesarbeitsgericht HH entschieden, dass kein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorliegt. Das Erreichen der Regelaltersgrenze sei hinreichender Grund, das Arbeitsverhältnis zu beendigen. Revision nicht zugelassen (AZ 4 Sa 76/10).
Merke: Wer zu spät kommt, bestraft das Leben, aber auch den, der zu früh kommt – und nicht weiß, was er ohne seinen Beruf mit sich anfangen soll.
Über Sinn und Unsinn der Rente mit 67 kann man sich seine eigenen Gedanken machen…